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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026. Massgebend ist die deutsche Fassung.

1. Geltungsbereich und Anbieterin

Diese AGB gelten für die Nutzung der Website meldbar.ch und der darauf bereitgestellten Web-App («meldbar») sowie für die kostenpflichtigen Abonnemente «Pro» und die Bibliothekslizenz für Softwarehäuser. Anbieterin ist meldbar, Salvatorstrasse 8, 8050 Zürich (nachfolgend «Anbieterin»). Kundin oder Kunde ist die Organisation, die ein Abonnement abschliesst (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Kostenlose Leistungen

Die Web-App und der Quellcode von meldbar werden unter der Apache-Lizenz 2.0 kostenlos zur Verfügung gestellt – «wie besehen», ohne Gewährleistung und ohne Anspruch auf Verfügbarkeit, Support oder Weiterentwicklung. Für die kostenlosen Leistungen gelten die Bestimmungen der Apache-Lizenz 2.0; die Ziffern 7 und 8 dieser AGB gelten ergänzend.

3. Abonnement «Pro»

Das Abonnement «Pro» umfasst: (a) das Pro-Paket der Web-App, insbesondere das Prüfprotokoll (PDF) zu jeder Prüfung und jeder erstellten Meldung sowie die weiteren auf meldbar.ch als Pro bezeichneten Funktionen, sobald sie verfügbar sind; das Pro-Paket wird als verschlüsseltes Modul über meldbar.ch bereitgestellt und mit einem Lizenzschlüssel freigeschaltet, der nur für die Organisation des Kunden gilt, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben ist; (b) Support per E-Mail an Werktagen mit Antwort in der Regel innert zwei Arbeitstagen, vom 1. Mai bis 30. Juni innert eines Arbeitstags; (c) die Anpassung von meldbar an veröffentlichte Änderungen der Technischen Wegleitung AIA der ESTV und des OECD-CRS-Schemas innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung, soweit die Änderung mit dem Werkzeug technisch umsetzbar ist; (d) eine Einführung von einer Stunde per Videokonferenz. Das Prüfprotokoll gibt wieder, welche automatischen Prüfungen mit welchem Ergebnis durchgeführt wurden; es ist keine Bestätigung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der gemeldeten Daten. Der Preis richtet sich nach der Anzahl meldender Finanzinstitute (Vehikel), für die der Kunde Meldungen einreicht, gemäss Preisliste auf meldbar.ch; der Kunde meldet Änderungen der Anzahl Vehikel bis zur Verlängerung. Benutzer und Meldungen sind nicht limitiert.

3a. Begleitete erste Meldung

Die «Begleitete erste Meldung» ist eine einmalige Leistung: eine Sitzung von einer Stunde per Videokonferenz mit Bildschirmfreigabe, in der der Kunde seine erste produktive Meldung mit meldbar erstellt und die Anbieterin die Befunde erläutert; das Prüfprotokoll zur Meldung ist inbegriffen. Die Datei des Kunden wird nicht an die Anbieterin übermittelt. Die Leistung ist keine Prüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der gemeldeten Daten (Ziffer 5). Der Preis gemäss Preisliste ist nach der Sitzung zahlbar; nicht wahrgenommene Termine, die weniger als einen Arbeitstag vorher abgesagt werden, gelten als erbracht.

4. Bibliothekslizenz für Softwarehäuser

Die Bibliothekslizenz umfasst technischen Support bei der Integration der Python-Bibliothek in Produkte des Kunden, frühzeitige Information über Schema- und Regeländerungen sowie auf Wunsch die Nennung als Partner. Die Bibliothek selbst steht unter der Apache-Lizenz 2.0; die Lizenz ändert daran nichts.

5. Keine Beratung; Verantwortung des Kunden

meldbar prüft Dateien nach den veröffentlichten Schemata und Regeln. Die Anbieterin erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Compliance-Beratung und entscheidet nicht, welche Konten oder Personen meldepflichtig sind. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Meldungen, für die Einhaltung der Fristen, für das Hochladen in das AIA-Portal und für die Sicherung seiner Daten, insbesondere der Registerdatei. Ob eine Meldung angenommen wird, entscheidet allein das AIA-Portal der ESTV.

6. Preise, Zahlung, Laufzeit

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, pro Jahr und Organisation, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird jährlich im Voraus gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar. Das Abonnement beginnt mit der Auftragsbestätigung, läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn es nicht 30 Tage vor Ablauf per E-Mail gekündigt wird. Preisänderungen werden mindestens 60 Tage vor der Verlängerung angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall auf den Verlängerungstermin kündigen. Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin die Leistungen nach Mahnung aussetzen.

7. Gewährleistung

Die Anbieterin bemüht sich um ein sorgfältig gebautes und aktuelles Werkzeug; Software ist jedoch nie frei von Fehlern. Die Anbieterin gewährleistet nicht, dass meldbar jede Ablehnung durch das Portal verhindert, ununterbrochen verfügbar ist oder mit jeder Browser-Umgebung des Kunden funktioniert. Gemeldete Fehler werden im Rahmen des Abonnements in angemessener Frist behoben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Haftung

Die Haftung der Anbieterin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist zudem, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie für Bussen, Sanktionen oder Nachforderungen von Behörden, die dem Kunden aus fehlerhaften, verspäteten oder unterlassenen Meldungen entstehen. In jedem Fall ist die Haftung der Anbieterin insgesamt auf die vom Kunden im laufenden Vertragsjahr bezahlte Vergütung begrenzt. Unberührt bleibt die zwingende Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 OR) sowie für Personenschäden.

9. Datenschutz

meldbar ist so gebaut, dass Kontodaten des Kunden die Anbieterin technisch nicht erreichen: die Prüfung, Erstellung und Verschlüsselung finden im Browser des Kunden statt, ein Server der Anbieterin verarbeitet keine Dateien. Die Anbieterin bearbeitet nur die Kontakt- und Vertragsdaten des Kunden, und nur zur Vertragsabwicklung. Es gilt die Datenschutzerklärung auf meldbar.ch.

10. Geistiges Eigentum

Der Quellcode von meldbar steht unter der Apache-Lizenz 2.0. Name, Logo und Gestaltung von meldbar bleiben Eigentum der Anbieterin und dürfen ohne Zustimmung nicht für eigene Produkte verwendet werden; die Nennung als Partner gemäss Ziffer 4 ist davon ausgenommen.

11. Änderungen dieser AGB

Die Anbieterin kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die neuen AGB. Bei einem Widerspruch endet das Abonnement auf den nächsten Verlängerungstermin.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

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